NEUESTER STAND DER REGELN

11.06.2020 – Update vom 07.06.2020 – Unter folgenden Bedingungen kann gesegelt werden:

1. Auf Basis der Verfügung des Hamburger Senats öffnet der HSC den Alsterhafen ab sofort. Das bedeutet im Einzelnen:

 – Der Hafen ist nur für Mitglieder und Liegeplatzinhaber geöffnet
 – Beim Betreten der Clubanlage ist der persönliche Check-in erforderlich, Begleitpersonen müssen sich
    ebenfalls registrieren. Formulare liegen aus, ansonsten ist der Hafenmeister zu kontaktieren.
 – Die Gastronomie ist geöffnet, bitte auf die Hygienebestimmungen achten.
 – Die Umkleideräume und Duschen bleiben gesperrt
 – Die Toiletten sind zur Nutzung freigegeben, auf Grund der Größe nur durch jeweils 1 Person
 – Der Mindestabstand zwischen Personen auf dem Gelände beträgt mindestens 1.50m
 – Falls dieser Mindestabstand von 1.50m nicht auf dem Steg eingehalten werden kann, ist der   
    Zugang zum Steg untersagt
 – Das Betreten des Stegs ist ausschließlich zum An- und Ablegen erlaubt (Ausnahme: Nach dem
    Kranen das Boot segelfertig machen)
 – Wer sich krank fühlt, sieht bitte von einem Besuch des Clubs ab

2. Hinweis zum Kranen (möglich ab heute 07.05.20)

 – Das Kranen von Booten ist ausschließlich für HSC Mitglieder möglich
 – Kranen und Slippen von Booten ist ausschließlich nach telefonischer Absprache (Terminsetzung)
    mit dem Hafenmeister Ole Ivens möglich
 – Das Kranen erfolgt ausschließlich durch den Hafenmeister oder durch eine Person die der
    Hafenmeister bestimmt
 – max. 2 Personen ist es erlaubt beim Kranen des Bootes anwesend zu sein (keine Gruppenbildung)
 – Das Verholen des Bootes zum Liegeplatz wird ausschließlich durch das HSC Mitglied(er) / Liegeplatzinhaber
    durchgeführt
 – Reinigung / Reparatur am und unter dem Kran und auf dem Hafenvorplatz ist untersagt.
    Ein zügiges Kranen ist das Ziel
 – PKW und Trailer sind unverzüglich vom Gelände zu entfernen

3. Hinweise zum Segeln

  das Segeln ist erlaubt als Einzelperson

  • das Segeln ist erlaubt als Einzelperson
  • mit weiteren Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln an Bord
  • mit mehreren Personen aus einem Haushalt (ohne Abstandsregeln)

– Regatten sind vorerst untersagt, voraussichtlich bis zum 30.06.2020

4. Hinweis zum Jugendsegeln

 – Kinder und Jugendliche haben sich an die o.g. Regeln zu halten
    Eine separate Meldung hierzu gibt es in den Jugend-News

5. Informationen zur Hygieneeinhaltung und den Vorgaben des Vereins werden auf Hinweistafeln veröffentlicht.
    Desinfektionsmittel werden an mehreren Stellen aufgestellt / es stehen Schutzmasken zur Verfügung.
    Es ist ein verstärkter Reinigungsdienst geplant.

6. Grundlage aller Maßnahmen ist die aktuelle Allgemeinverfügung:
https://www.hamburg.de/verordnung/

7. Die Clubboote Laser Vago, J22 und RubiX können unter Einhaltung der vorbeschriebenen     Verhaltensregeln gesegelt werden. Da die RubiX derzeit in Wedel liegt, gilt hier die Allgemeinverfügung für Schleswig-Holstein, sowie aktuelle Bekanntmachung derHYG:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html;jsessionid=74E7CDCBFCD79725827EC6A6D7B99520.delivery1-master

https://www.hamburger-yachthafen.de/docs/hyg_bekanntmachung_10.pdf

Bitte die oben genannten sieben Punkte unbedingt beachten. Wir beobachten die weitere Entwicklung und melden uns sobald es Neuigkeiten gibt.

Gültig ab 07.06.2020

Der Vorstand